Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Informationen zum Marktstammdatenregister (MaStR)

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfasst alle wesentlichen Akteure des Strom- und Gasmarktes. Einerseits tragen sich die verschiedenen Beteiligten des Energiemarktes ein, zum anderen ist es das zentrale Register für erneuerbare Erzeugungsanlagen im Strom- und Gasbereich.
Damit stellt das einheitliche Register eine deutlich verbesserte Datengrundlage für die Energiewirtschaft dar und bildet den Energiemarkt als Ganzes ab. Behördliche Meldepflichten können durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden. Das MaStR dient damit auch der Entlastung der Bürger sowie der Unternehmen bei den zahlreichen Meldepflichten.

Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sind Sie verpflichtet innerhalb von vier/4 Wochen sich, Ihre Erzeugungsanlage und den ggf. vorhandenen Speicher als separate Einheiten im MaStR zu registrieren. Die Registrierung ist eine Voraussetzung dafür, dass die Zahlungen Ihrer Einspeisevergütung o. ä. nach EEG oder KWKG ohne Abzüge erfolgen können.

Wir, als Netzbetreiber, erhalten vom Marktstammdatenregister die für Sie gemeldeten Daten automatisiert zur Prüfung. Abweichungen zu den bereits bei uns erfassten Daten werden von uns an das Marktstammdatenregister zurückgemeldet. Sie erhalten dann eine Mitteilung vom Marktstammdatenregister. In der Regel besteht die Rückmeldung in Änderungsvorschlägen, die Sie per Klick annehmen oder ablehnen können.

Kontakt Marktstammdatenregister

MaStR

Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie im Marktstammdatenregister andere Daten eintragen als im Anmelde- und Montageprozess, führt dies zu Abweichungen und Korrekturmeldungen, die den Prozessablauf verzögern. Dies gilt insbesondere bei Abweichungen zum Anlagenbetreiber. Achten Sie daher von Anfang an besonders auf die korrekte Benennung des (wirtschaftlichen) Anlagenbetreibers. Weisen Sie auch Ihren Elektrofachbetrieb darauf hin, sofern dieser die Meldung für Sie vornimmt.

Weitere Informationen

Unter www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe erhalten Sie weitere Informationen zur Registrierung und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die Kontaktstellen der Bundesnetzagentur, die Sie unter www.marktstammdatenregister.de/Kontakt finden.

Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister (auch MaStR) ist ein Webportal der Bundesnetzagentur. Hier müssen alle Anlagenbetreiber Ihre Stromerzeugungsanlage und Ihre Stromspeichereinheiten (wenn vorhanden) registrieren. Es handelt sich hierbei um eine Meldepflicht. Neuanlagen müssen vom Betreiber innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im MaStR registriert sein. Änderungen, die sich nach der Eintragung ergeben, müssen ebenso innerhalb eines Monats nach Eintreten im MaStR angepasst werden. Ältere Bestandsanlagen müssen ebenso registriert sein und sind nicht von der Registrierung ausgenommen. 

Unter www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe erhalten Sie weitere Informationen zur Registrierung und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sind Sie verpflichtet innerhalb von vier Wochen Ihre Erzeugungsanlage und den ggf. vorhandenen Speicher im MaStR zu registrieren.

Die Registrierung im MaStR ist dabei eine Voraussetzung für Ihre Einspeisevergütung.

Ja, bitte senden Sie uns die Mitteilung zur Registrierungsbestätigung des MaStR mit der entsprechenden SEE-Nummer der Erzeugungsanlage und ggf. des Speichers an einspeisung@mit-n.de. 

Für eine steckerfertige Solaranlage ist eine Registrierung im Marktstammdatenregis-ter notwendig. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Anschlie-ßend kontaktieren wir Sie bzgl. eines kostenfreien Zählertausches, sofern noch kein Zweirichtungszähler installiert ist. Sollten Sie einen anderen Messstellenbetreiber haben, müssen Sie diesen über einen möglicherweise notwendigen Zählertausch in-formieren.

Der „Balkon-Speicher“ ist im MaStR notwendigerweise zu registrieren. Zudem be-nötigt der Netzbetreiber die Technischen Daten des Speichers zur Datenprüfung im MaStR. Senden Sie uns dazu das Technische Datenblatt des Speichers und ggf. in-stallierter Erweiterungsmodule an einspeisung@mit-n.de. 

Die Registrierung Ihrer Anlage ist zwingende Voraussetzung für den Erhalt der Vergütung. Dies gilt auch für ältere Anlagen, die bereits in anderen Registern registriert sind. 

Wir sind gemäß Marktstammdatenregisterverordnung dazu angehalten, die Auszahlungen zurückzuhalten, wenn wir feststellen, dass die Anlage nicht im MaStR registriert ist. 
Der Zahlungsstopp dient dazu, die Betreiber zur Registrierung ihrer Anlagen anzuhalten. Die aufgrund dieser Sanktionierung zurückbehaltene Zahlungen werden nach der Registrierung ausgezahlt.

 Um einen Doppelpflichtverstoß im Sinne des § 52 Abs 1, Nr. 11 EEG handelt es sich, wenn keine Registrierung im Marktstammdatenregister und keine Meldung der Zählerstände nach §71 Abs. 1 Nr. 1 erfolgt ist. 

In diesem Zuge sind Strafzahlungen an uns zu leisten.