Netzausbauplan nach § 14d
Die gesetzliche Grundlage für unseren Netzausbauplan ist der §14d des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Mit der Novellierung In 2021 wurden auch die Verteilnetzbetreiber der Mittel- und Niederspannungsebene zur Aufstellung eines Netzausbauplans verpflichtet.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Netzausbau.
- Bericht §14d EnWG
- Netzausbauplan der Bundesnetzagentur (BNetzA)
Aktuell liegen in unserem Stromnetz keine Engpassregionen vor.