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Netzausbauplan nach § 14d

Die gesetzliche Grundlage für unseren Netzausbauplan ist der §14d des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).  Mit der Novellierung In 2021 wurden auch die Verteilnetzbetreiber der Mittel- und Niederspannungsebene zur Aufstellung eines Netzausbauplans verpflichtet.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Netzausbau.

- Bericht §14d EnWG
- Netzausbauplan der Bundesnetzagentur (BNetzA)

Aktuell liegen in unserem Stromnetz keine Engpassregionen vor.