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Netzzugang

Die Mittelhessen Netz GmbH gewährt den Zugang zu ihrem Stromnetz auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes, der Stromnetzzugangsverordnung sowie den Beschlüssen der BNetzA in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Beschlusskammer 6 der BNetzA hat mit Beschluss vom 21. Dezember 2020 Az.: BK6-20-160, einen standardisierten Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) festgelegt. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß Tenorziffer 8 dieses Beschlusses verpflichtet, alle bereits bestehenden Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträge zum 1. April 2022 inhaltlich vollständig an den festgelegten Mustervertrag anzupassen. 

Unser neues Vertragsmuster, das dem Mustervertrag der BNetzA in der konsolidierten Fassung vom 21.12.2020 entspricht, finden Sie nachfolgend

Ebenso Informationen zum Lastprofilverfahren und unsere Wiederverkäufernachweise

 

Lieferantenrahmenvertrag BNetzA BK6-20-160 vom 21. Dezember 2020

Vertrag und Anlagen

Lastprofilverfahren

Reverse-Charge-Verfahren

Ihren Ansprechpartner für Verträge erreichen Sie unter