Umrechnungsverfahren Gas
Wie wird aus den Messwerten des Zählers die Energiemenge auf Ihrer Abrechnung ermittelt?
Ausgangspunkt für die Abrechnung ist die zwischen zwei Zeitpunkten bezogene Gasmenge. Diese wird über einen geeichten Gaszähler gemessen. Für Sie als Gaskunden ist jedoch weniger das Volumen des verbrauchten Erdgases interessant, sondern vielmehr die darin enthaltene thermische Energiemenge. Dafür ist eine Umrechnung vom gemessenen Betriebsvolumen (in m³) in die bezogene thermische Energiemenge (in kWh) notwendig.
Die abgerechnete Energiemenge errechnet sich aus drei Werten: dem Erdgasverbrauch, der Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert.
Zur Berechnung der tatsächlich bezogenen thermischen Energiemenge wird das am Gaszähler abgelesene Betriebsvolumen multipliziert mit der Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert:
E = Vb x z x Hs,eff
Dabei bedeuten:
E = Thermische Energie [kWh]
Vb = Betriebsvolumen [m³]
z = Zustandszahl
Hs,eff = Abrechnungsbrennwert [kWh/m³]
Falls in der Abrechnung die Abrechnungszeitspanne unterteilt werden muss, z. B. wegen Entgelt- oder Steueränderungen, und keine Ablesung des Gaszählers vorliegt, ermittelt die Mittelhessen Netz GmbH die thermische Energiemenge nach den Vorgaben des unten genannten DVGW-Arbeitsblattes G 685.
Rechtlicher Rahmen
In Deutschland wird die thermische Erdgasabrechnung auf der Grundlage einheitlicher eichrechtlicher Vorschriften sowie den nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“, durchgeführt. Die in diesem Arbeitsblatt von der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die thermische Erdgasabrechnung unterliegt dabei der ständigen Kontrolle der zuständigen Eichämter des jeweiligen Bundeslandes. So ist zugleich ein Höchstmaß an Präzision und Unabhängigkeit gegeben.