Einspeisemanagement
Das Einspeisemanagement ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Netzstabilität und stellt sicher, dass die eingespeiste Energie jederzeit mit der Aufnahmekapazität des Stromnetzes im Einklang steht. Als Netzbetreiber sind wir gemäß § 14 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) dazu verpflichtet, bei einer drohenden Überlastung des Netzes regulierend einzugreifen.
Wann wird das Einspeisemanagement aktiv?
Übersteigt die eingespeiste Strommenge die aktuelle Kapazität des Netzes, sind wir als Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, Erzeugungsanlagen temporär zu regeln oder abzuschalten. Dies betrifft insbesondere Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen oder Biogasanlagen. Ziel ist es, eine Überlastung des Netzes zu verhindern und die Versorgungssicherheit für alle Netznutzer zu gewährleisten.
Welche Anlagen sind betroffen?
Übersteigt die eingespeiste Strommenge die aktuelle Kapazität des Netzes, sind wir als Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, Erzeugungsanlagen temporär zu regeln oder abzuschalten. Dies betrifft insbesondere Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen oder Biogasanlagen. Ziel ist es, eine Überlastung des Netzes zu verhindern und die Versorgungssicherheit für alle Netznutzer zu gewährleisten.
Grundsätzlich können alle Erzeugungsanlagen, die an unser Netz angeschlossen sind, vom Einspeisemanagement betroffen sein. Dazu zählen unter anderem:
- Photovoltaikanlagen
- Windkraftanlagen
- Biogasanlagen
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK)
- Weitere erneuerbare Erzeugungsanlagen
Technische Einrichtungen für das Einspeisemanagement
Diese technischen Einrichtungen sind für Neuanlagen und Erweiterungen mit Inbetriebnahme ab dem 25.02.2025 vorgeschrieben:
- Bis einschließlich 2 kWp Modul- und 0,8 kVA-Wechselrichterleistung (steckerfertige Erzeugungsanlagen): keine Maßnahmen erforderlich
- Leistung < 25,0 kW/kWp: Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung
- Leistung > 25,0 kW/kWp: Installation eines Funkrundsteuerempfängers sowie Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung am Netzverknüpfungspunkt
- Leistung > 100,0 kW/kWp: Installation einer registrierenden Lastgangmessung sowie Fernwirktechnik
Bei Photovoltaikanlagen bezieht sich die Leistungsgröße kWp auf die Modulleistung.
Wichtige Hinweise
Ausnahmen:
Bei EEG-Anlagen (z. B. Photovoltaik) ist die Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung nur bei Zuordnung zur EEG-Einspeisevergütung oder zum Mieterstromzuschlag relevant. Befindet sich eine EEG-Anlage in der Direktvermarktung ist keine Begrenzung der Netzeinspeisung notwendig.
Bitte beachten Sie:
Diese Regelung gilt bis zur Installation eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) mit Steuerungseinrichtung. Ist die Fernsteuerbarkeit über das intelligente Messystem mit einem Abruftest durch den Netzbetreiber erfolgreich geprüft, können die oben genannten Maßnahmen zurückgenommen werden.
Bestandsanlagen
- Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023: Beibehaltung der Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig waren. Eine nachträgliche Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung auf 70 Prozent (70 Prozent-Regelung) für Anlagen bis 7 kW ist nicht mehr möglich. Bereits erfolgte Aufhebungen müssen nicht rückgängig gemacht werden.
- Inbetriebnahme zwischen 01.01.2023 und 24.02.2025: Beibehaltung der bisherigen Maßnahmen bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) mit Steuerungseinrichtung und erfolgreichem Abruftest durch den Netzbetreiber.
Bitte beachten Sie: Anlagenbetreiber mit einer Leistung zwischen 25 und 100 kW ohne ein Smart Meter mit Steuerungseinrichtung müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen durch den Verteilnetzbetreiber fernsteuerbar sind.
Entschädigung bei Abregelung
Anlagenbetreiber haben im Falle einer Abregelung ihrer Anlage grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung für die entgangene Einspeisung. Die Berechnung und Abwicklung der Entschädigung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des EEG. Weitere Informationen zur Entschädigungsregelung stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Transparenz und Dokumentation
Wir legen großen Wert auf Transparenz gegenüber unseren Anlagenbetreibern. Alle Eingriffe im Rahmen des Einspeisemanagements werden sorgfältig dokumentiert und können auf Anfrage eingesehen werden. So stellen wir sicher, dass alle Maßnahmen nachvollziehbar und fair sind.