Anforderungen an Messeinrichtungen
Auf dieser Seite finden Sie die Anforderungen an Messeinrichtungen der Mittelhessen Netz GmbH. Die hier beschriebenen Anforderungen stehen u.a. im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen MeteringCode (Mindestanforderungen für die Zählung und Datenbereitstellung) sowie dem gültigen Gesetz über das Mess- und Eichwesen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung für Zählung und Abrechnung der Netznutzung.
Leistungsbeschreibung für Zählung und Abrechnung der Netznutzung
Messstellenvertrag Strom
Hier finden Sie unseren Messstellvertrag Strom zwischen dem Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer. Der Vertrag regelt den Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) und gilt für Letztverbraucher und Betreiber von Erzeugungsanlagen nach dem EEG und dem KWKG.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Hier finden Sie unseren Messstellenbetreibervertrag Strom, der auf der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK6-17-042) vom 23.08.2017 beruht.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Am 20.11.2025 hat die Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur das Festlegungsverfahren zur Anpassung des Messstellenbetreiberrahmenvertrags (BK6-24-125) abgeschlossen.
Hier finden Sie den
Messstellenbetreiberrahmenvertrag gültig ab 01.07.2026
Anlage 1: Kommunikationsdatenblatt Strom & Gas der Mittelhessen Netz GmbH
Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss vom 20.11.2025 (Az.: BK6-24-125) den Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz als Standardvertrag festgelegt. Hier finden Sie den Messstellenvertrag gültig ab 01.07.2026.