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Anforderungen an Messeinrichtungen

 

Auf dieser Seite finden Sie die Anforderungen an Messeinrichtungen der Mittelhessen Netz GmbH. Die hier beschriebenen Anforderungen stehen u.a. im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen MeteringCode (Mindestanforderungen für die Zählung und Datenbereitstellung) sowie dem gültigen Gesetz über das Mess- und Eichwesen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung für Zählung und Abrechnung der Netznutzung.

Leistungsbeschreibung für Zählung und Abrechnung der Netznutzung

Ansprechpartner


Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen

Tel: 0641 708-1526
Fax: 0641 708-3350
Email: netzzugang@mit-n.de

Messstellenvertrag Strom

Hier finden Sie unseren Messstellvertrag Strom zwischen dem Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer. Der Vertrag regelt den Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) und gilt für Letztverbraucher und Betreiber von Erzeugungsanlagen nach dem EEG und dem KWKG.

Messstellenvertrag
BK6-24-125 Formblatt

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

Hier finden Sie unseren Messstellenbetreibervertrag Strom, der auf der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK6-17-042) vom 23.08.2017 beruht.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Am 20.11.2025 hat die Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur das Festlegungsverfahren zur Anpassung des Messstellenbetreiberrahmenvertrags (BK6-24-125) abgeschlossen. 

Hier finden Sie den 
Messstellenbetreiberrahmenvertrag gültig ab 01.07.2026

Anlage 1: Kommunikationsdatenblatt Strom & Gas der Mittelhessen Netz GmbH

Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss vom 20.11.2025 (Az.: BK6-24-125) den Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den Messstellenbetreiber nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz als Standardvertrag festgelegt. Hier finden Sie den Messstellenvertrag gültig ab 01.07.2026.