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Netzzugang

Die Mittelhessen Netz GmbH gewährt den Zugang zu ihrem Gasnetz auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes, der Gasnetzzugangsverordnung und der Kooperationsvereinbarung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Unsere aktuellen Vertragsmuster mit Preisblatt, Ansprechpartnern und Beschreibung der angewendeten Standardlastprofile sowie unsere Ergänzenden Geschäftsbedingungen finden Sie nachfolgend

Netznutzungsentgelte

Die entsprechend der Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005, in Verbindung mit der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vom 29. Oktober 2007, ermittelten Preise für die Nutzung des Gasnetzes der Mittelhessen Netz GmbH finden Sie in unserem aktuellen Preisblatt

Grundversorgung

Gemäß § 36 (2) des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Juli 2005 sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre zu ermitteln. Grundversorger in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung ist das Energieversorgungsunternehmen, das zum Stichtag die meisten Haushaltskunden beliefert.

Signatur und Zertifikate

Hier finden Sie Informationen zur Verschlüsselung von E-Mails