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Deutschland kommt bei der Energiewende gut voran: Bereits über ein Drittel des Stroms wird aus erneuerbaren Quellen gewonnen. 

Da dieser Anteil weiter wachsen wird und immer mehr Verbraucher gleichzeitig als Erzeuger auftreten, ist eine smarte Vernetzung von Erzeugung, Verbrauch und Netz unumgänglich. Der Gesetzgeber schuf dafür im Mai 2023 mit dem „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" eine neue rechtliche Grundlage, die das Zusammenspiel von digitalen Zähleren, Stromerzeugung und -verbrauch grundlegend neu regelt.

Kernstück des Gesetzes ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das Anforderungen an Messung, Messstellenbetrieb nun, technische Ausstattung sowie die Pflichten der Messstellenbetreiber festlegt. Zudem gibt es einen klaren Zeitplan vor: Bis Jahr 2032 sollen klassische Ferraris-Zähler vollständig durch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme – bekannt als Smart Meter – ersetzt werden.

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