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Balkonanlagen sind grundsätzlich für den Eigenverbrauch bestimmt und werden automatisch der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet. Sie erhalten demnach keine Vergütung. 

Wenn hier eine Vergütung gewünscht ist, muss diese beantragt werden. Dafür senden Sie uns bitte Ihre Registrierungsbestätigung sowie ein Foto des verbauten Zweirichtungszählers mit der Bitte um Vergütung.