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Reverse-Charge-Verfahren

Hier finden Sie den "Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" der Mittelhessen Netz GmbH nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG.

Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 30.06.2028)

Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 30.06.2025)

Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 30.06.2022)