Reverse-Charge-Verfahren
Hier finden Sie den "Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" der Mittelhessen Netz GmbH nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG.
Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 30.06.2028)
Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 30.06.2025)
Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 30.06.2022)