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Preise Mehr-/ Mindermengen

Veröffentlichungspflichten nach § 13 Abs. 3 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)

Ab 01.01.2015 erfolgt die Abrechnung der Jahres-Mehr-und Mindermengenpreise für Standardlastprofile anhand von Monatspreisen gem. Veröffentlichung des BDEW.

(http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung)